- ausschließen
- nicht erlauben; unterbinden; verbieten; untersagen; nicht gestatten; auswerfen; hinauswerfen; ausstoßen; disqualifizieren; die rote Karte zeigen; vom Platz stellen; verweisen; sperren
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aus|schlie|ßen ['au̮sʃli:sn̩], schloss aus, ausgeschlossen:1. <tr.; hata) nicht teilnehmen lassen (an etwas):er wurde vom Spiel ausgeschlossen.b) (aus etwas) entfernen:er wurde aus der Partei ausgeschlossen.Syn.: ↑ abwählen, ↑ ausschalten, ↑ aussperren, ↑ ausstoßen, ↑ entlassen, ↑ verbannen, ↑ verstoßen, ↑ verweisen.2. <+ sich> sich fernhalten, absondern, nicht mitmachen:du schließt dich immer [von allem] aus.3. <tr.; hat unmöglich machen, verhindern, nicht entstehen lassen:das Misstrauen schließt jede Zusammenarbeit aus.Syn.: ↑ abwenden, ↑ ausschalten, durchkreuzen, ↑ hindern, im Keim ersticken, ↑ sabotieren, ↑ vereiteln, ↑ verhindern, ↑ verhüten.4. <tr.; hat durch das Verschließen des Zugangs am Eintreten hindern:sie hatte mich, sich [versehentlich] ausgeschlossen.Syn.: ↑ aussperren.* * *
aus||schlie|ßen 〈V. tr. 220; hat〉1. durch Zuschließen fernhalten, aussperren2. 〈fig.〉 aus einer Gemeinschaft entfernen4. nicht mitwirken, mitarbeiten, teilnehmen lassen● eine Zeile \ausschließen 〈Typ.〉 die Wortzwischenräume einer Zeile mit Ausschluss füllen u. ihr die richtige Länge geben; das wollen wir von vornherein \ausschließen; ich habe mich selbst ausgeschlossen stehe ohne Schlüssel vor der verschlossenen Tür meiner Wohnung; →a. ausgeschlossen* * *
aus|schlie|ßen <st. V.; hat:1. durch Verschließen der Tür jmdm. den Zutritt unmöglich machen:sie konnte nicht ins Haus, man hatte sie ausgeschlossen.2. aus einer Gemeinschaft entfernen:sie schlossen ihn aus der Partei aus.3.a) nicht teilhaben lassen:jmdn. von einer Feier a.;Arbeiter nicht von der Vermögensbildung a.;b) ausnehmen, nicht mit einbeziehen:eine Möglichkeit a.;sie lobte alle, ohne einen auszuschließen;reduzierte Ware ist vom Umtausch ausgeschlossen (wird nicht umgetauscht).4. unmöglich machen:jeden Zweifel, Irrtum a.Zeilen a.* * *
Ausschließen,grafische Technik: im Schriftsatz das Herstellen gleich langer Zeilen durch Ändern von Wortzwischenräumen; erfolgt im Lichtsatz computergesteuert, im (älteren) Bleisatz durch Austreiben mit Metallklötzchen unterschiedlicher Dicke.* * *
aus|schlie|ßen <st. V.; hat: 1. durch Verschließen der Tür jmdm. den Zutritt unmöglich machen: sie konnte nicht ins Haus, man hatte sie ausgeschlossen. 2. aus einer Gemeinschaft entfernen: sie schlossen sie aus der Partei aus; Er wird zwar nicht formell ausgeschlossen, aber er ist bald „Luft“ für die übrigen Gesprächsteilnehmer (Hofstätter, Gruppendynamik 75). 3. a) nicht teilhaben lassen: jmdn. von einer Feier a.; von der Gnade, vom Heil ausgeschlossen sein; Arbeiter nicht von der Vermögensbildung a.; ich fing damals schon an, ... Hanna ... immer mehr auszuschließen und fern zu halten von meinen wahren Gedanken (Bachmann, Erzählungen 116); b) ausnehmen, nicht mit einbeziehen: sie lobte alle, ohne einen auszuschließen; wir haben diese Möglichkeit ausgeschlossen; Badebekleidung ist vom Umtausch ausgeschlossen (wird nicht umgetauscht). 4. unmöglich machen: jeden Zweifel, Irrtum a.; der Glaube schließt eine solche Haltung nicht aus; Dadurch wird ... ein Zufall mit Sicherheit ausgeschlossen (Lorenz, Verhalten I, 76); Weil die EU-Kommission trotz der Warnung unabhängiger Wissenschaftler die Übertragbarkeit auf Menschen bis Mai 1996 ausschloss (für unmöglich hielt; Woche 14. 2. 97, 21). 5. (Druckw.) durch Füllen mit ↑Ausschluss (2) die genaue Zeilenlänge herstellen: Zeilen a.
Universal-Lexikon. 2012.